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Mit dem Speed-Pedelec an der kurzen Leine

Am 01. Juli 2025 ist die angepasste Signalisationsverordnung in Kraft getreten. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Nutzung des Speed-Pedelecs. Lesen Sie, was sie dazu wissen müssen.

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Zwar haben Anpassungen von Verordnungen stets einen klaren Hintergrund und auch die Beweggründe für die aktuellen Änderungen waren grundsätzlich gut. Doch „gut gemeint” reicht nicht aus, um „gut” zu sein – besonders in der Umsetzung.

Worum geht es?

Ein Ziel der Anpassungen war, die Fahrzeugkategorien der Fahrräder untereinander zu vereinheitlichen. So wurden alle Fahrräder, inklusive das knatternde Motorfahrrad (Mofa), unter dem Fahrradsymbol zusammengefasst.

Damit das Knattern ausgeschlossen werden konnte, galt bisher das «Mofa-Symbol» als Fahrverbot für Mofas, aber auch als durchaus legitime Temporeduktion für das Speed-Pedelec.

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So musste man mit dem Speed-Pedelec bisher die Unterstützung ausschalten und aus eigener Kraft pedalieren. Dabei konnte man zwar mit herkömmlichen Velos nicht mithalten. Aber immerhin durfte man die Strecken befahren.

Auswirkungen

Seit dem erstem Juli verbietet das sogenannte dreiteilige Fahrverbot (SSV 2.14) die Weiterfahrt mit dem schnellen Elektrovelo. Dadurch wurden auf einmal Veloverbindungen für unzählige Pendlerinnen und Pendler unterbrochen. Aufgrund dieser Fahrverbote sind teilweise deutliche Umwege erforderlich oder die Abschnitte müssen zu Fuss, das Speed-Pedelec schiebend, zurückgelegt werden. Leider führen die Umwege oft über verkehrsintensive Strassen. Die Autofahrenden reagieren oftmals mit Unverständnis und Hupen.

Für die Veloförderung ist das Speed-Pedelec das ideale Alltagsvelo, welches das Auto auf mittleren Strecken durchaus ersetzen kann – und das ganz ohne Ambitionen im Velosport. Durch die neue Regelung wurde das Speed-Pedelec jedoch schweizweit ausgebremst.

Bessere Lösungen wären durchaus denkbar gewesen. Beispielsweise hätte man die Geschwindigkeit des Speed-Pedelecs auf 30 km/h beschränken können, wo das Mofafahrverbot erscheint. Speed-Pedelecs können genauso korrekt fahren wie der rote Sportwagen in der 30er Zone.

Den Missstand beheben

Damit gute Veloverbindungen nicht unterbrochen sind, können Verantwortliche der Verwaltung das Fahrverbot für Speed-Pedelecs mit einem Zusatzschild «E-Bike gestattet» aufheben. Dies zu tun liegt bei den Gemeinden und Städten. Vor allem in Städten hoffen wir auf eine zeitnahe Umsetzung. Dort sind dreiteilige Fahrverbote recht häufig und die Auswirkungen auf die Fahrsicherheit der Velofahrenden mit dem Speed-Pedelec entsprechend hoch.

Gute und sichere Fahrt allerseits, egal womit Sie derzeit unterwegs sind.

Die Fachstelle Veloverkehr informiert

Gemeinsam möchten wir uns für wieder durchgängig befahrbare Veloverbindungen für alle Velos einsetzen. Hierfür sind wir auf die Unterstützung aller betroffenen Gemeinden angewiesen. Bereits vor Inkrafttreten der angepassten Signalisationsverordnung wurden alle Gemeinden und Städte aktiv informiert und gebeten, auf ihrem Gebiet zu überprüfen, wo die weisse Zusatztafel «E-Bike gestattet» angebracht werden kann.

Den Gemeinden, in denen sich Abschnitte mit dreiteiligem Fahrverbot (SSV 2.14) auf kantonalem Velo- und Strassennetz befinden, stellen wir spezifische Karten zur Verfügung. Parallel dazu bitten wir sie, das kommunale Velo- und Strassennetz auf das dreiteilige Fahrverbot zu überprüfen.

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