Die ersten, wenn auch massiven Fussgängerstreifen, finden sich in der Römerzeit. Damals legte man den Menschen grosse Steine in den Weg, um Konflikte zwischen Fussgängern und Fuhrwerken zu mindern. Diese Vorläufer des Fussgängerstreifens findet man noch heute in den ausgegrabenen Ruinen von Pompeji.

Reisen wir kurz in unsere eigene Verkehrsgeschichte: Seit die Fahrzeuge wegen ihrer Motorisierung stets wie schneller fuhren, gab es erste Bemühungen, Fussgängerüberwege zu markieren. Die ersten Markierungen bestanden aus grossen Eisennägeln, die man quer zur Fahrbahn in den Strassenbelag getrieben hatte. Vereinzelt waren auch diagonal schraffierte Farbstreifen im Schweizer Strassenbild zu finden.

Erst ab Mitte der 50er-Jahre wurden die goldgelben Fussgängerstreifen zum Standard erkoren. Die Farbe führt auf die 1934 gegründete Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Wanderwege (SAW) zurück. Goldgelb war die Farbe ihrer Wanderwegschilder, somit auffällig und passend für den Fussverkehr. Auch heute steht Goldgelb als Standardfarbe für alle Markierungen des Fuss- und auch des Veloverkehrs.
Langsam aber hüh!
Erst 1994 fiel das Handzeichen-Obligatorium am Fussgängerstreifen zugunsten des absoluten Vorrangs für Zufussgehende oder Rollstuhlfahrer:innen. Somit hat die Schweizerische Gesetzgebung die seit 1964 geltenden Regeln des europäischen Umlands nach 30 Jahren übernommen. Allerdings sollte es weitere 12 Jahre dauern, bis Fahrzeuglenkende mit einer Busse rechnen mussten, wenn sie den Vortritt nicht gewährten. Die Schweiz scheint in manchen Dingen weltmeisterlich darin, Notwendigkeiten zu verbummeln. Ungeachtet dessen stellt sich die Frage, funktioniert es mit dem Vortritt an der gestreiften Strassenmarkierung wirklich? Weshalb gibt es genau da so viele Konflikte?
Schutzzone Fussgängerstreifen
Was öfters vergessen wird: Der Zebrastreifen ist eine Schutzzone nur für Fussgänger und Nutzer von fahrzeugähnlichen Geräten (Rollstuhl, Kickboard etc). Der Rest hat hier nur dann Schutz und Vorrecht, wenn man NICHT fährt, also absteigt und schiebt. Auch eine zusätzliche Velofurt neben einem Fussgängerstreifen ändert an dieser Regelung nichts. Auch hier haben Velofahrende KEINEN Vorrang.
Schlussendlich führt diese Fehleinschätzung bei uns leider konstant zu Unfällen. Demgegenüber kehren velofreundliche Länder, wie beispielsweise die Niederlande, diese Regeln zugunsten der Velofahrenden um. Sie bauen Velofurten mit vorgelagerten Warteräumen für den motorisierten Verkehr. Wann so etwas auch bei uns möglich ist, steht noch in den Sternen.
Die Regeln im Einzelnen
- Vor Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung müssen Fahrzeuglenkende (auch Velofahrende) allen Fussgängern oder Benutzern von fahrzeugähnlichen Geräten den Vortritt gewähren. Dies gilt, wenn sie sich bereits auf dem Streifen befinden oder davor warten und ersichtlich die Fahrbahn überqueren wollen.
- Die Geschwindigkeit rechtzeitig reduzieren, um damit der Vorrang zu gewähren.
- Im Chindsgi wird Kindern beigebracht, sie sollen erst loslaufen, wenn die Räder still stehen.
- Im Gegensatz zu Zufussgehenden geniessen Velofahrende am Fussgängerstreifen keinen besonderen Vorrang. Grundsätzlich dürfen sie den Zebrastreifen zwar befahren. Allerdings müssen Autofahrerende nicht extra anhalten, um ihnen das Überqueren zu ermöglichen.
- Steigen Velofahrende vor dem Fussgängerstreifen vom Velo ab und schieben es, gelten sie verkehrsrechtlich als Fussgänger. Nur dann geniessen sie den allgemeinen Vorrang.
- Verfügt ein Fussgängerstreifen über eine eigene Velospur, haben fahrende Velofahrerinnen und Velofahrer in der Schweiz KEINEN Vorrang.
Das Zebra im Zebrastreifen
Der Usprung des Wortes Zebrastreifen ist übrigens in Hamburg zu finden. Anfangs der Fünfzigerjahre verunfallten sehr viele Fussgänger:innen auf den in schönstem Beamtendeutsch genannten „Dickstrichketten“. Das Hamburger Abendblatt verkündete deshalb 1954 die Aktion „Zebra“ und unterstützte damit die Erziehungswoche der Hamburger Polizei. Zahlreiche Beamte postierten sich darauf an den Fussgängerstreifen und schrieben die Nummern von besonders vorbildlichen Autofahrern auf. Die Zeitungen veröffentlichten diese Namen. Die Fahrzeuglenker erhielten einen ZEBRA-Aufkleber für die Windschutzscheibe, denn „Zebra“ bedeutete „Zeichen eines Besonders rücksichtsvollen Autofahrers“. Von Hamburg aus verbreitete sich dieser bildliche Begriff in ganz Deutschland und auch in der Schweiz.
Gefährdete Spezies
In den letzten Jahren wurden etliche Fussgängerstreifen ersatzlos entfernt. Die Argumentation dieser Massnahmen reichen von „zu teuer“ über „falsche Sicherheit erzeugend“, bis hin zu „in 30er-Zonen nicht mehr gestattet“. Verständlich, stösst dies in grossen Teilen der zufussgehenden Bevölkerung auf wenig Verständnis. Sollte man diese Schutzzonen angesichts des blühenden Individualverkehrs wirklich aufgeben? Schliesslich sind diese gestreiften Übergänge die einzigen Schutzzonen mit klaren Regeln – vor allem im Sinne der Schwächeren, der älteren Menschen, der Kinder.
Fahren Sie vorsichtig und rücksichtsvoll. Gute Fahrt Ihnen allen.